Erbenermittlung - eine Aufgabe für Spezialisten

Wer erbt denn nun?

Nicht selten passiert es, dass ein Mensch stirbt und selbst keine Nachkommen hinterlässt. Aber was passiert dann mit dem Nachlass? Manchmal gibt es ein Testament in dem dann entfernte Verwandte, Freunde und Bekannte bedacht werden oder das Erbe soll einem guten Zweck dienen und wird einer Stiftung vermacht.

Sehr oft passiert es jedoch, dass der Verstorbene zu seinen Lebzeiten den Nachlass nicht geregelt hat und sich auch niemand "aus der Familie" darum kümmert. In diesem Fall wird vom Gericht ein Nachlassverwalter bestellt, der das Erbe für die noch nicht bekannten Erben verwaltet.

Oft wird angenommen, dass, wenn keine direkten Verwandten vorhanden sind oder diese das Erbe ausgeschlagen haben, dann "der Staat" automatisch erbt - weit gefehlt, denn eigentlich gibt es immer irgendwelche Verwandten des Verstorbenen. Und seien es z. B. Nachfahren des Ur-Onkels 2. Grades, die bereits Ende des 19. Jahrhunderts nach Übersee ausgewandert sind.

Der Erbenermittler

Diese zu finden ist oft nicht leicht und erfordert professionelles Vorgehen von Experten - den sogenannten "Erbenermittlern". Durch umfangreiche und teils langwierige Recherchen in historischen Dokumenten und Archiven können selbst Verwandte "über tausend Ecken" ausfindig gemacht werden, die mit den erforderlichen Nachweisen dann das Erbe des Verstorbenen beanspruchen können.

Die Suche von Persone
n gehört schon seit Jahrzehnten zu unseren Kernkompetenzen. Sie erfordert nicht nur Akribie, Ausdauer und "detektivische" Fähigkeiten, sondern auch Fingerspitzengefühl und Diskretion - das ist unsere Passion!

Der klassische Ablauf ist in diesem Fall:

• Ermittlung von möglichen Erben
• Nachweis der Erbrechte, wenn ein Klient selbst die Nachweise nicht beschaffen kann
• Nachlassabwicklung bis zur Verteilung des Erbes nach den Erbquoten

Am Anfang steht die Erbenermittlung, die mit der vollständigen Ermittlung aller Erbberechtigten und erbrechtlichen Familienverbindungen abgeschlossen ist. Dann beginnt die Phase, in der die ganzen Nachweise zusammen getragen werden. Sie endet, wenn alle Nachweise vorliegen und der entsprechende Antrag auf Erteilung des Erbscheins bzw. der Erbbescheinigung an das Gericht oder Notariat vollständig vorbereitet ist. Wenn dieses Dokument vorliegt, setzt die letzte Phase ein: die Abwicklung des Nachlasses.

Die Honorierung unserer Dienstleistung erfolgt üblicherweise auf Erfolgsbasis - also ohne Kostenrisiko und ohne finanzielle Vorleistung für die Erben. Wir schließen mit jedem einzelnen Erben einen entsprechenden Honorarvertrag ab, in dem unser Anteil - in Prozenten vom Erbanteil - vereinbart wird. Mit diesem Honorar sind dann in der Regel auch alle anfallenden Gebühren, Spesen und Kosten abgegolten.

Unser Honorar stellt aus steuerlicher Sicht im Regelfall sogenannte "Erbfallkosten" dar, die bei der Berechnung der zu zahlenden Erbschaftsteuer entsprechend steuermindernd in Abzug gebracht werden. Mit dem "
Erbschaftsteuer-Rechner" (externer Link zu smart-rechner.de) können Sie mit wenigen Eingaben prüfen wie sich dies auf die zu zahlende Erbschaftsteuer auswirkt.

Des Weiteren erhalten wir meist eine zweckgebundene Vollmacht von den Erben, damit wir gegenüber dem Gericht, dem Grundbuchamt, den Behörden, Banken etc. für unsere Klienten die erforderlichen Aktivitäten bis zur vollständigen Abwicklung und Verteilung des Nachlasses durchführen können.