Ganzheitliche Vermögensnachfolgeplanung - individuell mit Spezialisten

Machen Sie ein Testament

Ein ordentliches Testament ist nicht nur für vermögende Menschen notwendig. Schließlich kann jede Familie durch einen Todesfall in Existenznöte geraten. Und jeder hat Werte, die er im Todesfall weitergeben möchte.

Ohne ein ordentliches Testament entscheiden die Gerichte wer das Vermögen erhält. Dieser Prozess kann unter Umständen Jahre dauern und viel Vermögen verzehren.

Nur wer zu Lebzeiten schriftlich verfügt, wer was und wieviel erben soll, kann sicher sein, dass sein Vermögen so verteilt wird, wie es seiner Absicht entspricht. Gibt es unter den potentiellen Erben aus Sicht des Erblassers eine Person, die einen bestimmten Nachlassgegenstand - beispielsweise eine Immobilie oder bestimmte Kunstgegenstände - am ehesten zu schätzen weiß, so wird diese Person nur dann in den Genuss des Gegenstandes kommen, wenn der Erblasser ihr in dem Testament ausdrücklich und idealerweise alleine zugewiesen wird. Die Gerichte werden auch nicht automatisch entscheiden, dass der überlebende Ehegatte das Vermögen erhält und dies für die Kinder verwalten soll.

Der „letzte Wille“ erspart den Hinterbliebenen die (oft schmerzliche) Auseinandersetzung um das Erbe. Niemand denkt daran jung zu sterben, aber wenn Sie Eltern kleiner Kinder sind, müssen Sie sich auf das Undenkbare vorbereiten. Ein Testament ist ein wesentlicher Bestandteil der Absicherung.

Die Besonderheiten des Einzelnen, seine familiären Beziehungen und freundschaftliche Bindungen an andere Menschen treten bei gesetzlicher Erbfolge ebenso zurück wie die Absicht des Erblassers etwa eine gemeinnützige Einrichtung über das Lebensende hinaus zu fördern. Die Verteilung des Nachlassvermögens außerhalb der nächsten Verwandten ist nur möglich, wenn man in einem Testament die außerhalb der Familie stehenden Liebsten ausdrücklich benennt und ihnen Vermögenswerte oder gar eine Erbenstellung zuweist.

Um sicherzustellen, dass Ihre Kinder auf eine von Ihnen genehmigte Weise betreut werden, sollten Sie Erziehungsberechtigte benennen, falls beide Elternteile vor dem 18. Lebensjahr der Kinder sterben.

Ohne ein Testament bzw. eine Betreuungsverfügung, die Erziehungsberechtigte benennt, werden die Gerichte eingreifen und über ein Vormundschafts- bzw. Betreuungsverfahren entscheiden, wer Ihre Kinder großziehen wird.

Bei der Nachlassplanung geht es darum, Ihre Familie zu schützen, was auch bedeuten kann, sie vor dem Finanzamt zu schützen. Wesentlich für die Nachlassplanung ist die Übertragung von Vermögenswerten an Erben, um für sie eine möglichst geringe Steuerbelastung zu schaffen. Häufig reichen im Todesfall die erbschaftsteuerlichen Freibeträge nicht aus. Nur mit einem Testament können Sie die Zuteilung Ihres Nachlasses so steuern, dass die erbschaftsteuerlichen Freibeträge ideal ausgenutzt werden können.

Wir alle kennen die Horrorgeschichten. Der Krieg zwischen Familienmitgliedern beginnt bereits dann, wenn der Erblasser noch nicht beerdigt ist.

Erstellen Sie eine Vorsorgevollmacht

Das Verfassen Ihrer Wünsche für die Gesundheitsversorgung kann Sie schützen, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, medizinische Entscheidungen für sich selbst zu treffen. Hierzu gehört zwingend eine Patientenverfügung sowie eine Vorsorge- und Betreuungsvollmacht.

Bestimmen Sie jemanden der die Entscheidungsbefugnis hat, wenn Sie dies nicht mehr können. Die Vollmacht zur Vorsorge ermöglicht Ihnen ein hohes Maß an Selbstbestimmung. Sie benennen eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens, die bereit sind, für Sie im Bedarfsfall zu handeln. Hierbei können Sie sich von Ihren persönlichen Wünschen und Bedürfnissen leiten lassen sowie zusätzlich Anweisungen geben, wie Ihre Angelegenheiten geregelt werden sollen.

Das Betreuungsrecht dient dem Schutz und der Unterstützung erwachsener Menschen, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können und deshalb auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Jeder von uns kann durch einen Unfall, eine Krankheit oder am Ende des Lebens in eine derartige Situation geraten. Bedarf es in diesem Fall der Unterstützung in Rechtsangelegenheiten, wie z. B. der Gesundheits- oder Vermögenssorge, muss das Betreuungsgericht auf Antrag der Betroffenen selbst oder von Amts wegen über die Betreuerbestellung entscheiden. Sind andere Hilfen oder die Unterstützung durch eine dazu bevollmächtigte Person Ihres Vertrauens ausreichend, darf keine Betreuerbestellung erfolgen.

Vollmacht für Finanzen

Mit einer dauerhaften Vollmacht für Finanzen können Sie einer vertrauenswürdigen Person die Befugnis erteilen, Ihre Finanzen und Ihr Eigentum zu verwalten, wenn Sie handlungsunfähig werden und nicht in der Lage sind, Ihre eigenen Angelegenheiten zu regeln. Die Person, die Sie benennen, muss aber kein Rechtsanwalt sein.



Schützen Sie Ihre Kinder


Sie sollten eine Betreuungsverfügung verfassen, für den Fall, dass Sie ihre Kinder nicht mehr betreuen können. Benennen Sie eine Person, die Ihre Kinder erziehen soll.





Erbschaftssteuer

Machen Sie sich Gedanken und lassen Sie sich beraten, welche Erbschaftssteuer anfällt. Ohne die genaue Kenntnis hinterlassen Sie unter Umständen eine immense Last.

Organspende

Haben Sie einen Organspendeausweis. Haben Sie Ihren Willen diesbezüglich klar formuliert.

Dokumentenverwaltung

Haben Sie sich Gedanken darüber gemacht, wo sich Ihre Unterlagen zu Versicherungen, Steuern, Immobilien, Banken etc. befinden? Können Ihre zukünftigen Erben hierauf zugreifen? Oder sind alle Unterlagen in der Cloud gespeichert? Wer kennt Ihre Passwörter? Wer hat Zugriff auf ein Testament bzw. eine Betreuungsverfügung?

Heutzutage fast genauso wichtig ist das sogenannte "Digitale Vermächtnis": Wie soll mit Ihren digitalen Daten, die Sie zu Lebzeiten im Internet - z. B. bei Facebook, Google, Twitter, Instagram, LinkedIn, Xing, YouTube etc. - gespeichert haben, nach Ihrem Tode umgegangen werden?

Beerdigung

Jedes Leben verdient einen würdigen Abschied. Welche Bestattungsarten gibt es? Wie läuft eine Trauerfeier ab? Worauf muss ich bei der Organisation achten? Wer eine Bestattung organisiert, muss an eine Menge Details denken. Viele unterschätzen die Beerdigungskosten. Im Durchschnitt belaufen sie sich auf rund 5.000 Euro; können aber – je nach Region und Umfang der Beisetzung – schon einmal bis zu 10.000 Euro betragen. Wesentliche Kostenpunkte sind Gebühren, die im Zusammenhang mit der Friedhofsnutzung anfallen, Kosten für die Dienstleistungen von Bestatter, Steinmetz, Friedhofsgärtner oder Florist und gegebenenfalls Catering.

Zu den wesentlichen Elementen einer Trauerfeier gehört die Trauerrede, die z. B. von einem Pfarrer, einem Seelsorger, dem Bestatter oder einem professionellen Trauerredner gehalten werden kann.

Man kann sich auf den eigenen Tod vorbereiten. Sogar auf die eigene Beerdigung. Dafür schließt man gemeinhin mit einem Bestatter seines Vertrauens einen Bestattungsvorsorgevertrag ab, in dem alles geregelt werden kann: Ob Erd-, Feuer-, Wald- oder Seebestattung, ob im Familiengrab oder anonym auf einer Wiese, ob Friedhof oder Friedwald, ob pompös oder einfach … Denn nur wenn irgendwo festgelegt ist, wie man sich die eigene Bestattung vorstellt, können diese Wünsche auch umgesetzt werden. In so einem Bestattungsvorsorgevertrag wird auch geregelt wie die Bestattung finanziert werden soll – ob über vorabgeleisteten Beiträge auf ein so genanntes Treuhandkonto oder über eine Sterbegeldversicherung. Egal wie, man nimmt schon im Voraus sehr viel Last von den Schultern der zukünftigen Hinterbliebenen.